AGB

I. Allgemeines

1. Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen, einschließlich der Angebote, Beratungen und sonstigen Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen, auch wenn durch den Besteller andere Bedingungen vorgeschrieben sind. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

2. Die AGB gelten im unternehmerischen Verkehr auch für künftige Geschäfte ohne nochmaligen Einbezug, sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

3. Die in unseren Angeboten und Produktbeschreibungen angegebenen Maße und Gewichte sind nur annähernd und nicht bindend.

4. Bei Sonderanfertigungen sind wir berechtigt bis zu 10% mehr oder weniger zu liefern als bestätigt.

5. Angebotspreise gelten nur solange der Vorrat reicht und nur innerhalb des Aktionszeitraumes. Sie sind grundsätzlich unverbindlich.

6.Ist ein Punkt ungültig, so bleiben die restlichen davon unberührt.

II. Auftragsannahme

1. Bestellungen und Aufträge haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

2. Fernmündliche Aufträge werden nur, wenn schriftlich vereinbart, angenommen und sind für den Besteller bindend.

3. Änderungen von Vertragsbestandteilen sind nur möglich, wenn der Besteller die entstandenen Mehrkosten übernimmt.

4. Aufträge von Endverbrauchern werden nur nach Anzahlung von 50 % des Auftragswertes ausgeführt.

III. Preise

1. Alle Preise sind Abholpreise ohne Transport und Verpackung.

2. Wenn nicht anders vermerkt sind Preise in EUR zuzüglich der jeweilig gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer gestellt.

3. Auf gewährte Sonderrabatte und Sonderpreise besteht kein Rechtsanspruch. Sie gelten einmalig.

4. Erstellte Angebote haben eine Gültigkeit von 60 Kalendertagen, wenn nichts anderes vereinbart und sind grundsätzlich unverbindlich.

IV. Lieferung

1. Lieferzeiten sind unverbindlich.

2. Wir haften nicht für Lieferverzögerungen die durch höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörung, oder durch Vorlieferanten entstehen. In solchen Fällen oder wenn eine Beschaffung oder Erstellung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist, sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Auslieferung oder Aushändigung von Ware kann nur erfolgen, wenn alle offenen Forderungen beglichen sind.

4. Mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung in unserem Lager und Mitteilung an den Kunden geht die Gefahr auf den Kunden über.

5. Bei Abholung ist der Kunde für den verkehrsicheren Transport der Ware, bis zu Ihrem Bestimmungsort, ausschließlich selbst verantwortlich.

V. Gewährleistung und Schadenersatz

1. Für unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit leisten wir keine Gewähr.

2. Beim Kauf von Neuprodukten beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel 24 Monate, im unternehmerischen Verkehr 12 Monate.

3. Eine Gewähr kann nur übernommen werden, wenn die Einbau- Pflege- u. Behandlungsvorschriften der Produkthersteller beachtet und eingehalten werden.

4. Bei Holzprodukten kann für dessen Witterungsbeständigkeit, sowie Formstabilität, Maßhaltigkeit und Farbe keine Gewähr übernommen werden.

5. Für Beständigkeit, Wirkung und Abweichungen von Farb- und Holzschutzanstrichen sowie Lasuren kann keine Gewähr übernommen werden.

6. Durch Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.

7. Aus verschuldensabhängiger Haftung haften wir nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter.

8. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich im unternehmerischen Verkehr innerhalb von 4 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung.

9. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern und im unternehmerischen Verkehr haften wir für Folgeschäden nicht.

VI. Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen im unternehmerischen Verkehr sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

1.1 Rechnungen an Endverbraucher sind Bar bei Anlieferung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

2. Rechnungsbeträge bis 500,- EURO sind generell in Bar bei Abholung oder als Vorkasse zu zahlen, wenn keine anderen Zahlungsziele und Zahlungsweisen schriftlich vereinbart wurden.

3. Zur Annahme von Schecks, Wechseln oder sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet.

4. Geleistete Zahlungen werden grundsätzlich auf die Forderung mit der längsten Fälligkeit angerechnet.

5. Wir behalten uns vor, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung mit Forderungen an die gleiche Person oder Gesellschaft miteinander zu verrechnen.

6. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Im unternehmerischen Verkehr gilt dies auch für das Recht, Zahlungen zurückzubehalten. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch Verbraucher aus früheren oder andren Geschäften ist ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Tilgung der Forderung aus diesem Liefergeschäft unser Eigentum. Im unternehmerischen Verkehr verbleibt die Ware in unserem Eigentum, bis zur Tilgung aller, offenen Forderungen über Zahlungsziel, aus der Geschäftsbeziehung. Für jeden Vertrag gilt verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt.

2. Der Kunde ist im unternehmerischen Verkehr berechtigt, die Ware im Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf sowie sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) gegenüber dem Dritterwerber in Höhe des Wertes und des (Mit-) Eigentums sicherungshalber ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zum Einzug von Forderungen und Weiterleitung für unsere Rechnung bis auf Widerruf berechtigt. Auf Verlangen wird uns der Kunde schriftlich Mitteilung machen, an wen veräußert wurde und welche Forderungen hieraus offen stehen.

3. Der Kunde darf die Ware nicht verpfänden, sicherungsübereignen andere die Sicherung beeinträchtigende Überlassung vornehmen. Bestehen Sicherungsrechte in Höhe von mehr als 120 % aller gesicherten Ansprüche, geben wir auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil frei.

4. Stellt der Abnehmer seine Zahlungen ein, wird Insolvenzantrag gestellt. Wir sind bei Vermögensverschlechterung des Kunden berechtigt, die Waren auch ohne Rücktritt herauszuverlangen. Mit dem Herausgabeverlangen liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt.

VIII. Besonderes

1.Technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Aussagen sind jedoch, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, unverbindlich.

XI Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Verpflichtungen ist Obernburg.

2.Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt als Gerichtsstand Obernburg als vereinbart.